Parité in den Parlamenten/Thüringen - und was nun?

Liebe Delegierte, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von Parité in den Parlamenten;

der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am 15.07.2020 entschieden, dem Normenkontrollantrag der AfD stattzugeben und hat damit das Thüringer Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Es war kein einstimmiges Votum: Von 9 Richter*innen haben 6 Männer dafür, 2 Frauen und ein Mann dagegen gestimmt.

Das Presseecho nach dieser Entscheidung ist beachtlich. Besonders gewichtig ist, dass sich die Stimmen der Jurist*innen mehren, die Paritätsregeln in Wahlgesetzen keinesfalls für verfassungswidrig halten (siehe Anhang und auch Hohmann-Dennhardt, Christine: Der Kampf geht weiter, VerfBlog, 2020/7/17, https://verfassungsblog.de/der-kampf-geht-weiter/) und dass eher konservative Politikerinnen wie Rita Süssmuth geradezu erst recht Paritätsregeln einfordern (siehe Anhang).

Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshof entspricht nach unserer Auffassung nicht einer dem Grundgesetz in Art. 3 Abs. 2 GG konformen Auslegung und bedarf der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Dies wird der nächste Schritt sein, um unserer Forderung nach Parität in den Parlamenten Nachdruck zu verleihen.

Wir werden Sie informieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Renate Maltry,
Vorsitzende